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Statuten des Vereins NaturHaarLeben

  1. Name und Sitz

Unter dem Namen „NaturHaarLeben“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Ort des/der PräsidentIn. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

  1. Ziel und Zweck

Der Verein NaturHaarLeben bezweckt nicht nur eine aktive Förderung des Berufes Naturcoiffeur sondern will mit seinem Engagement auch ein Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Als Naturcoiffeur wird nicht nur die Arbeit ohne chemische bzw. synthetische Produkte verstanden, sondern auch ein bewusstes, ganzheitliches und naturorientiertes Handeln. Die Gesundheit von Kunden und Coiffeuren und die Schonung der natürlichen Ressourcen stehen im Zentrum des Denkens und Handeln.

Der Verein baut sich in Kerngruppen auf.

Gruppe NaturHaarKongress: Organisation und Ausführung des NaturHaarKongress

Gruppe NaturHaarSchule: Ausbildung der FachHaarFachfrau / NaturHaarFachmann

Gruppe Marketing: Vermarktung aller Aktivitäten des Vereines.

Die Vertreter der einzelnen Kerngruppen im Vorstand amtieren als Gruppenleiter der jeweiligen Kerngruppe.

Jede Gruppe erfüllt seinen Aufgabenbereich wie dieser vom Vorstand festgelegt ist und erarbeitet neue Ziele welche dem Vorstand vorgestellt werden müssen.

Es besteht die Möglichkeit weitere Gruppen aufzubauen welcher der Vorstand bestimmt.

Der Verein NaturHaarLeben ist zuständig für die Vergabe des Gütesigels NaturHaarFachschule und sichert die Qualitätsprüfung

  1. Finanzen

Mittelbeschaffung

3.1. Zur Mittelbeschaffung und Erfüllung von Ziel und Zweck entwickelt der Verein verschiedene Aktivitäten und Angebote. Jede Kerngruppe ist für das Erreichen seiner Ziele verantwortlich.

Ferner fliessen dem Verein Mittel zu in Form von:

– Beiträgen von Mitgliedern, Sponsoren und Mitgliedern

– Spenden und Zuwendungen aller Art

Mitgliederbeiträge

3.2 Die Vorstandmitglieder bezahlen keine Mitgliederbeiträge.

Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von Fr. 120.–

Finanzierung Aktivitäten und Angebote

3.3 Die unter 3.1. aufgelisteten Aktivitäten und Angebote müssen nicht nur selbsttragend sein, sondern einen substanziellen Beitrag in die Vereinskasse leisten. Ebenso müssen diese selbstfinanzierend sein. Die Vereinskasse leistet weder eine Anschubfinanzierung noch deckt sie allfällige Defizite der Kerngruppen.

  1. Mitgliedschaft

Stimm- und Wahlberechtigte Vorstandsmitglieder können natürliche Personen und juristische sein, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereines nutzen und aktive Mitarbeit leisten. Die Mitgliedschaften teilen sich in folgende Kategorien auf:

– Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder werden an der GV jeweils für zwei Jahre gewählt. Vorstandsmitglieder handeln aktiv zum Wohle des Berufes sowie des Vereines und nicht für geschäftlichen Eigennutz. Es wird ein ganzheitliches und naturbewusstes Handeln in allen Gruppen gefordert.

– Mitglieder
Mitglieder werden auf Anfrage aufgenommen. Sie profitieren von verschiedenen Vereinsangeboten. An der GV sind sie Stimmberechtigt. Anträge aus der Mitgliedschaft müssen spätestens 4 Wochen vor der GV dem Vorstand eingereicht sein.

– Gönner und Sponsoren
Juristische oder Natürliche Personen können den Verein als Sponsoren bzw. Gönner finanziell oder ideell unterstützen, haben aber weder Wahl- noch Stimmrecht.

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

– durch Austritt, Ausschluss oder Hinschied.

  1. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich auf Jahresende zu folgen.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen, aus wichtigen Gründen, vom Vorstand ausgeschlossen werden.

  1. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. a) die Mitgliederversammlung
  2. b) der Vorstand
  3. c) die Revisionsstelle
  4. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

Das Datum der Mitgliederversammlung im Folgejahr wird bereits an der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder spätestens 3 Wochen im Voraus schriftlich und unter Angabe der Traktanden eingeladen. Auch Einladungen per E-Mail sind gültig.

Traktandenanträge zu Händen der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Monate vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder drei Mitglieder können beim Vorstand jederzeit schriftlich die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:

  1. a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  2. b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
  3. c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
  4. d) Entlastung des Vorstandes
  5. e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie der

     Kontrollstelle.

  1. f) Genehmigung des Jahresbudgets
    g) Änderung der Statuten
  2. h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des

    Liquidationserlöses.

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr.

Ist ein Stichentscheid notwendig, entscheidet die oder der PräsidentIn.

Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.

  1. Der Vorstand

In den Vorstand gewählt werden können nur Stimm- und Wahlberechtigte Mitglieder. Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern.

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Er erlässt Reglemente.

Der Vorstand prüft die von den Kernruppen erarbeiteten Vorschläge und entscheidet welche unterstützt und umgesetzt werden.

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

  • Präsident/in
  • NaturHaarKongress
  • NaturHaarFachschule
  • Marketing
  • Kassier/ Sekretariat

Ämterkumulation ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Über die Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

Bei positivem Geschäftsabschluss kann durch den Vorstand eine Vergütung der Spesen beschlossen werden.

  1. Die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt eine Revisionsstelle welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und stellt Antrag.

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.  Wiederwahl ist möglich.

  1. Zeichnungsberechtigung

Zeichnungsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes, mit Doppelunterschrift der PräsidentIn

  1. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen

  1. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

Die Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. Diese Regelung ist unwiderruflich. Im Falle einer Auflösung wird das Vermögen einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. August 2018 angenommen und sind ab diesem Datum in Kraft getreten.

Ort und Datum: Olten, 20. August 2018

PräsidentIn:

Helena Fürst                                                      

Sekretärin:

Gabriela Coria